Mitgliedschaft

dem IBH beitreten - eine IBH Expertenstelle betreiben

Das IBH Institut für Bauhygiene nimmt gerne neue "Gleichgesinnte" in ihren Verein auf und ist an weiteren Expertenstellen interessiert, die sich zur IBH Identity bekennen und deren Anforderungen erfüllen.

Ein Vereinssmitglied werden

Ordentliche Mitgliedschaft

Eine ordendliche Mitgliedschaft beim Verein IBH ist natürlichen Personen mit Domizil in der Schweiz oder der EU vorbehalten, die entweder freiberuflich im Bereich der technischen Bauhygine tätig sind oder in einer IBH Stelle mitarbeiten.

Ausserordentliche Mitgliedschaft

An der IBH Identity oder an Projektarbeiten des IBH interessierte natürliche oder juristischen Personen mit Domizil in der Schweiz oder der EU, die weder für die IBH Zentralstelle oder noch für eine IBH Expertenstellen tätig sind, werden auf Antrag in den Verein als ausserordentliche Mitglieder aufgenommen.

Aufnahmegesuche

Aufnahmegesuche sind schriftlich über die IBH Zentralstelle an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet der Vorstand gemäss den Anforderungen der IBH Identity.

Eine IBH Expertenstelle betreiben

Sachverständige aus dem Bereich der technischen Bauhygiene können sich beim IBH um eine Lizenz zum Führen einer IBH Expertenstelle bewerben. Die Lizenzierung erfordert die Erfüllung folgender Anforderungen:

  • eine freiberufliche Sachverständigentätigkeit
  • ein Bekenntnis zur IBH Identiy und eine zukünftige Umsetzung der IBH Identity
  • einen Nachweis der geforderten Kompetenz
  • keinen Einspruch bestehender IBH Expertenstellen