Neue Norm SIA 181/1 «Raumakustik» – Anforderungen an Nachhallzeit und Hintergrundlärm in Aufenthaltsräumen
Seit dem 1. Februar 2026 gilt in der Schweiz erstmals eine eigenständige Norm für die Raumakustik
Seit dem 1. November 2020 regelt die revidierte Norm SIA 181 den Schallschutz im Hochbau – ohne Anforderungen an die Raumakustik. Diese wurden bewusst ausgeklammert, um sie in einer eigenen Norm zu verankern. Dieses Vorhaben ist jetzt umgesetzt: Seit dem 1. Februar 2026 gilt die Norm SIA 181/1 «Raumakustik». Sie legt Anforderungen an die Nachhallzeit und den Hintergrundlärm in Aufenthaltsräumen fest und orientiert sich dabei konsequent am Grundsatz des «Design for All».
Warum eine eigene Norm für Raumakustik?
Raumakustik und Schallschutz sind verwandte, aber eigenständige Disziplinen. Der Schallschutz zwischen Räumen (Luftschall, Trittschall) ist seit Jahrzehnten in der SIA 181 geregelt. Die akustische Qualität innerhalb eines Raums – also wie gut man in ihm sprechen, zuhören und kommunizieren kann – wurde bisher in Anhang G der alten SIA 181:2006 behandelt. Als diese 2020 grundlegend revidiert wurde, fiel dieser Anhang weg.
Die neue SIA 181/1 schliesst diese Lücke. Sie übernimmt die Anforderungen im Wesentlichen aus der deutschen Norm DIN 18041:2016 «Hörsamkeit in Räumen», die ihrerseits seit Jahren als Stand der Technik gilt und positiv erprobt ist.
Was die Norm regelt – und was nicht
SIA 181/1 beschränkt sich auf zwei quantitativ messbare Grössen:
- Nachhallzeit (Reverberation time, T): Zeit in Sekunden, bis der Schalldruckpegel nach dem Verstummen einer Quelle um 60 dB abgefallen ist
- Hintergrundlärm (Störgeräusche): Maximaler Geräuschpegel im leeren, nicht genutzten Raum
Alles darüber hinaus – die qualitative Raumakustikgestaltung, Diffusität, Klangtextur – ist Gegenstand fachlicher Planung, entzieht sich aber der normativen Quantifizierung. Solche weitergehenden Aspekte müssen im Einzelfall zwischen Bauherrschaft, Architektur und Akustikfachleuten abgestimmt werden.
Die Norm umfasst 24 Seiten, enthält drei informative Anhänge (Beschallungsanlagen und Höranlagen für Schwerhörige, Publikationen, Glossar) und ist beim SIA für CHF 110.– erhältlich.
Raumgruppen und Anforderungen
SIA 181/1 gliedert Aufenthaltsräume in zwei Raumgruppen:
Gruppe 1 umfasst Räume, in denen Kommunikation und Sprachverständlichkeit zentral sind – also insbesondere Unterrichtsräume, Büros, Besprechungszimmer, Konferenzräume, Foyers und vergleichbare Nutzungen. Innerhalb dieser Gruppe unterscheidet die Norm vier Nutzungseinheiten (1a bis 1d), die sich an den Kategorien A1, A3, A4 und A5 der DIN 18041 orientieren. Die Bezeichnung «inklusiv» wurde bewusst weggelassen, da Inklusion als selbstverständlich vorausgesetzt wird:
| Nutzungseinheit | Zweck | Entspricht DIN 18041 |
|---|---|---|
| 1a | Sprache, allgemein | A1 |
| 1b | Sprache/Vortrag | A3 |
| 1c | Unterricht/Kommunikation | A4 |
| 1d | Sport und Mehrzweck | A5 |
Für die Nutzungseinheiten 1b und 1c ist unter bestimmten Bedingungen eine um maximal 20 % höhere Nachhallzeit zulässig – eine Ausnahmeregelung, die der deutschen Praxis entspricht und der Verhältnismässigkeit Rechnung trägt, etwa bei Konflikten mit anderen bautechnischen Anforderungen.
Gruppe 2 fasst alle übrigen Aufenthaltsräume zusammen – Wohnräume, Hotelzimmer, Empfangsbereiche, Wartebereiche usw. Hier sind die Anforderungen weniger streng als in Gruppe 1, da Kommunikation nicht die Primärnutzung ist.
Hintergrundlärm
Kapitel 4 der Norm regelt Anforderungen an den Hintergrundlärm im ungenutzten Raum. Gemeint sind Geräusche aus haustechnischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Klimaanlage) sowie aus der Gebäudeumgebung, die in den Raum eindringen. Für Unterrichtsräume und vergleichbare Nutzungen der Gruppe 1 gelten niedrigere Grenzwerte als für Wohnräume, da Hintergrundgeräusche die Sprachverständlichkeit direkt beeinträchtigen.
Die Prüfung erfolgt im leeren, nicht möblierten Raum. Dabei gilt ausschliesslich der A-bewertete Schalldruckpegel (dB(A)).
Design for All – der leitende Grundsatz
Die Norm wurde mit explizitem Bezug auf Menschenwürde und «Design for All» entwickelt. Gute Raumakustik und niedrige Hintergrundgeräusche kommen allen zugute. Besonders wichtig sind sie für Personen mit Schwerhörigkeit, ältere Menschen, Personen, die die Unterrichtssprache nicht als Muttersprache sprechen, sowie Personen mit Konzentrations-, Aufmerksamkeits- oder Sprachverarbeitungsstörungen.
Diesem Ansatz entsprechend verweist die Norm auf die SIA 500 «Hindernisfreies Bauen», die Anforderungen an Höranlagen für Schwerhörige enthält, und im informativen Anhang A auf die Norm SN EN 60268-16 für Beschallungsanlagen zur Sprachübertragung.
Was bedeutet das für die Planungspraxis?
SIA 181/1 richtet sich an Architekten, Bauingenieure, Akustikfachleute, Bauherrinnen und Behörden. Sie gilt für Neubauten und – wo anwendbar – für Umbauten.
Für Schulen und Bildungsbauten ist die Norm besonders bedeutsam: Die Anforderungen für Nutzungseinheit 1c (Unterricht/Kommunikation) sind strenger als jene für allgemeine Büronutzung. Schulen, die auf Inklusion ausgerichtet sind, benötigen typischerweise kurze Nachhallzeiten und tiefe Hintergrundgeräuschpegel – beides ist nun quantitativ geregelt.
Für Baubewilligungen ist zu beachten, dass SIA-Normen grundsätzlich den Charakter anerkannter Regeln der Technik haben. Kantonale Bauordnungen können auf sie verweisen; in der Praxis wird ihre Anwendung häufig zur Voraussetzung für Baubewilligungen. Welche kantonalen Vollzugsbehörden SIA 181/1 explizit vorschreiben werden, ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch offen.
Die Arbeitsgruppe SIA 181/1 wurde von der Empa (Kurt Eggenschwiler), der Schweizerischen Gesellschaft für Akustik (SGA-SSA), suissetec, dem BAFU (OFEV) und «Architecture sans obstacles» getragen – ein Zeichen für die interdisziplinäre Einbettung der Norm.