VDI 6202 Blatt 3 – überarbeitete Leitlinie zur Asbest-Erkundung in Gebäuden

Gründruck der grundlegend revidierten Richtlinie zur Erkundung und Bewertung von Asbest in baulichen Anlagen erschienen

· mdu · Gebäudeschadstoffe, Normen & Richtlinien

Asbest bleibt eine der grössten bautechnischen Herausforderungen im Gebäudebestand. In der Schweiz wurden asbesthaltige Materialien bis 1990 verboten (Chrysotil bis 2008 in Restanwendungen), in Deutschland bis 1993. Das bedeutet: Praktisch jedes Gebäude, das vor diesem Datum errichtet oder renoviert wurde, kann Asbest enthalten – in Fassadenplatten, Bodenbelägen, Fugendichtstoffen, Brandschutzklappen, Rohrisolationen, Putzen und vielem mehr.

Die Erkundung und Bewertung dieser Materialien vor jedem Umbau oder Abbruch ist Pflicht – normativ aber bisher uneinheitlich geregelt. Der im Dezember 2024 erschienene Gründruck der VDI 6202 Blatt 3 («Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest: Erkundung und Bewertung») revidiert die bisherige Fassung von 2013 grundlegend.

Hinweis: Bei Gründrücken der VDI handelt es sich um Entwürfe, die zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Die Einspruchsberatungen sind abgeschlossen; der Weissdruck (rechtsgültige Fassung) wird für 2025/2026 erwartet.

Was die Richtlinie regelt

VDI 6202 Blatt 3 ist eine Arbeitshilfe für die Erkundung und Bewertung von Asbest in baulichen und technischen Anlagen. Sie gilt für Gebäude, die für Betrieb, Bauarbeiten, Abbruch, Sanierung oder die Wertermittlung untersucht werden sollen – explizit nicht für Erdbauwerke, Deponien und kontaminierte Böden.

Die Richtlinie richtet sich an:

  • Bauherren, Eigentümer und Betreiber von Gebäuden
  • Schadstoffgutachter und Sachverständige
  • Planende Fachleute (Architekten, Bauingenieure)
  • Ausführende Betriebe und Behörden

Der Standarduntersuchungsumfang (Anhang A)

Ein zentrales Element der Richtlinie ist Anhang A, der einen Standarduntersuchungsumfang definiert. Dieser gibt vor, welche Materialgruppen bei einer Asbestverdachtsuntersuchung systematisch zu erfassen und zu beproben sind – unabhängig davon, was augenscheinlich sichtbar ist. Das schliesst bekannte «versteckte» Asbestquellen ein, etwa:

  • Klebstoffe unter Bodenbelägen (schwarze Teerkleber)
  • Faserzementprodukte (Wellplatten, Flachplatten, Lüftungsrohre)
  • Spritzasbest hinter Verkleidungen
  • Asbesthaltige Winkelmassen und Fugendichtstoffe in Fensterfugen
  • Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen (→ eigenes Blatt 3.1)

Kritischer Punkt: Spurenkonzentrationen

Die fachliche Diskussion dreht sich zunehmend um einen Knackpunkt: Moderne Analysemethoden (REM/EDX) erfassen nicht nur technische Asbestprodukte, sondern auch geogen bedingte, natürliche Spuren asbestähnlicher Mineralfasern in manchen Baustoffen. Die Abgrenzung zwischen technischen und natürlichen Vorkommen ist methodisch anspruchsvoll und kann die Bewertung erheblich erschweren. Die revidierte VDI 6202 Blatt 3 adressiert dieses Problem; wie sie damit umgeht, wird in der Fachwelt kritisch diskutiert (vgl. Stellungnahme AGÖF).

Relevanz für die Schweiz

In der Schweiz gilt für Asbestarbeiten primär die SUVA-Richtlinie «Asbest» (Suva-Bestellnummer 66107.d) sowie die Bestimmungen der Bauarbeitenverordnung (BauAV). VDI 6202 Blatt 3 ist nicht direkt verbindlich, wird aber als ergänzende Fachreferenz herangezogen – insbesondere für die Systematik der Erkundung, die in der Schweizer Rechtslage weniger detailliert geregelt ist.

Quelle: VDI 6202 Blatt 3 – Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest: Erkundung und Bewertung. Gründruck Dezember 2024. Einspruchsberatungen abgeschlossen; Weissdruck folgt.