IRK 2024 – neue Stellungnahmen zu Holzbau und Umnutzung von Gewerbegebäuden
Die Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA gibt Empfehlungen zur Raumluftqualität bei Holzkonstruktionen und bei der Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum
Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes berät die Behörde sachkundig in allen Fragen der Innenraumlufthygiene. Im Bundesgesundheitsblatt 67 (2024) erschienen zwei neue Stellungnahmen, die aktuelle Bauentwicklungen aufgreifen.
Bauen mit Holz – Empfehlungen für eine gute Raumluftqualität
Holz und Holzwerkstoffe liegen im Bautrend: Massive Holzbauweisen (CLT, Brettstapel), Holzrahmenkonstruktionen und hybride Bauweisen werden zunehmend für Wohn- und Bürogebäude eingesetzt – aus Klimaschutzgründen und wegen der positiven Baustoffeigenschaften. Weniger im Fokus: Holz emittiert flüchtige organische Verbindungen (VOC), insbesondere Terpene (α-Pinen, Limonen), Aldehyde und Carbonsäuren (Ameisen- und Essigsäure).
Die IRK-Stellungnahme gibt Empfehlungen, wie bei Holzbauten eine gute Raumluftqualität gewährleistet werden kann:
- Wahl emissionsarmer Holzwerkstoffe und Oberflächenbeschichtungen
- Ausreichende Lüftungskonzeption, die die holzspezifischen Emissionen berücksichtigt
- Hinweis auf die neuen AIR-Richtwerte für Carbonsäuren (Bundesgesundheitsblatt 65: 1226–1233, 2022) als Beurteilungsgrundlage
Die Stellungnahme ist auch im Kontext der TVOC-Diskussion relevant: Holzemissionen können TVOC-Konzentrationen erhöhen, ohne dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung vorliegt – eine Abgrenzung, die in Gutachten und Übergabeprotokollen beachtet werden sollte.
Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohnraum
Der Wohnraummangel in Ballungsräumen führt dazu, dass Büro-, Industrie- und Gewerbeflächen zunehmend zu Wohnraum umgenutzt werden. Diese Umnutzungen bergen aus innenraumhygienischer Sicht spezifische Risiken, die bei reinen Neubauten nicht auftreten:
- Altlasten aus gewerblicher Nutzung: PCB in Fugendichtstoffen und Böden, Schwermetallbelastungen, Lösungsmittelrückstände
- Baustoffe aus Industriebauphasen: Asbestzement, MMMF-Dämmstoffe, teerhaltiger Kleber
- Nutzungsrückstände: Chemikalien aus Labors, Druckereien, Lackierbetrieben
- Konstruktive Merkmale: Fehlende oder unzureichende Feuchteabdichtung gegenüber dem Boden
Die IRK empfiehlt, bei Umnutzungsvorhaben systematisch eine Schadstofferkundung (Gebäudecheck) vorzunehmen, bevor Umbau- und Ausbauarbeiten beginnen. Die Stellungnahme ist eine sinnvolle Ergänzung zum FACH-Leitfaden 2955 (Bauschadstoffdiagnostik).