IRK 2024 – neue Stellungnahmen zu Holzbau und Umnutzung von Gewerbegebäuden

Die Innenraumlufthygiene-Kommission des UBA gibt Empfehlungen zur Raumluftqualität bei Holzkonstruktionen und bei der Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum

· mdu · Innenraumklima, Gebäudeschadstoffe, Normen & Richtlinien

Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes berät die Behörde sachkundig in allen Fragen der Innenraumlufthygiene. Im Bundesgesundheitsblatt 67 (2024) erschienen zwei neue Stellungnahmen, die aktuelle Bauentwicklungen aufgreifen.

Bauen mit Holz – Empfehlungen für eine gute Raumluftqualität

Holz und Holzwerkstoffe liegen im Bautrend: Massive Holzbauweisen (CLT, Brettstapel), Holzrahmenkonstruktionen und hybride Bauweisen werden zunehmend für Wohn- und Bürogebäude eingesetzt – aus Klimaschutzgründen und wegen der positiven Baustoffeigenschaften. Weniger im Fokus: Holz emittiert flüchtige organische Verbindungen (VOC), insbesondere Terpene (α-Pinen, Limonen), Aldehyde und Carbonsäuren (Ameisen- und Essigsäure).

Die IRK-Stellungnahme gibt Empfehlungen, wie bei Holzbauten eine gute Raumluftqualität gewährleistet werden kann:

  • Wahl emissionsarmer Holzwerkstoffe und Oberflächenbeschichtungen
  • Ausreichende Lüftungskonzeption, die die holzspezifischen Emissionen berücksichtigt
  • Hinweis auf die neuen AIR-Richtwerte für Carbonsäuren (Bundesgesundheitsblatt 65: 1226–1233, 2022) als Beurteilungsgrundlage

Die Stellungnahme ist auch im Kontext der TVOC-Diskussion relevant: Holzemissionen können TVOC-Konzentrationen erhöhen, ohne dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung vorliegt – eine Abgrenzung, die in Gutachten und Übergabeprotokollen beachtet werden sollte.

Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohnraum

Der Wohnraummangel in Ballungsräumen führt dazu, dass Büro-, Industrie- und Gewerbeflächen zunehmend zu Wohnraum umgenutzt werden. Diese Umnutzungen bergen aus innenraumhygienischer Sicht spezifische Risiken, die bei reinen Neubauten nicht auftreten:

  • Altlasten aus gewerblicher Nutzung: PCB in Fugendichtstoffen und Böden, Schwermetallbelastungen, Lösungsmittelrückstände
  • Baustoffe aus Industriebauphasen: Asbestzement, MMMF-Dämmstoffe, teerhaltiger Kleber
  • Nutzungsrückstände: Chemikalien aus Labors, Druckereien, Lackierbetrieben
  • Konstruktive Merkmale: Fehlende oder unzureichende Feuchteabdichtung gegenüber dem Boden

Die IRK empfiehlt, bei Umnutzungsvorhaben systematisch eine Schadstofferkundung (Gebäudecheck) vorzunehmen, bevor Umbau- und Ausbauarbeiten beginnen. Die Stellungnahme ist eine sinnvolle Ergänzung zum FACH-Leitfaden 2955 (Bauschadstoffdiagnostik).

Quelle: Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes: Bauen mit Holz – Empfehlungen für eine gute Raumluftqualität. Bundesgesundheitsblatt 67 (2024), S. 123–126. | IRK: Umnutzung von Gewerbegebäuden in Wohnraum: Was ist bezüglich möglicher Schadstoffbelastungen in der Innenraumluft zu beachten? Bundesgesundheitsblatt 67 (2024), S. 127–128.