Mobilfunkantennen – Qualitätssicherung mit Lücken

BGer 1C_527/2021 vom 13. Juli 2023: Mängel bei über 20 % der kontrollierten Anlagen – Bundesgericht verlangt sofortige schweizweite Überprüfung

· mdu · Rechtsprechung, EMF (nichtionisierende Strahlung)

Dass Mobilfunkanlagen die in der NISV festgelegten Grenzwerte einhalten, ist nicht selbstverständlich. In mehreren Jahren wiesen über 20 % der kantonal kontrollierten Anlagen Mängel auf. Mit dem Urteil vom 13. Juli 2023 hat das Bundesgericht daraus Konsequenzen gezogen und das BAFU zur raschen Durchführung einer schweizweiten Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme verpflichtet.

Hintergrund: Das QS-System

Seit 2006 betreiben die Mobilfunkanbieter auf Empfehlung des BAFU Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme). Diese Datenbanken erfassen für jede Antenne die eingestellten Werte für Senderichtung, Sendeleistung und Konfiguration und vergleichen sie täglich mit den bewilligten Werten. Die QS-Systeme werden regelmässig durch unabhängige Stellen auditiert und zertifiziert.

Das Bundesgericht hatte das QS-System 2009 (BGer 1C_282/2008) als taugliches Kontrollinstrument anerkannt. 2019 hatte es das BAFU jedoch aufgefordert, eine schweizweite Vor-Ort-Kontrolle der QS-Systeme durchzuführen – eine Forderung, die bis zur Behandlung des Falles 1C_527/2021 noch nicht vollständig erfüllt worden war.

Was das BAFU festgestellt hatte

Das BAFU hatte in einem Informationsschreiben vom 14. Oktober 2022 folgende Zahlen publiziert: In den Jahren 2012 bis 2021 führten die Kantone jährlich zwischen 24 und 40 Vor-Ort-Kontrollen durch. In den Jahren 2012, 2014, 2015, 2016, 2019 und 2020 wiesen über 20 % der kontrollierten Anlagen mindestens einen Mangel auf – insbesondere betreffend bewilligte Höhe und Ausrichtung der Antennen.

Diese Mängelquote betrifft NIS-relevante Abweichungen: Eine Antenne, die nicht in der bewilligten Richtung oder mit nicht bewilligter Leistung strahlt, hält möglicherweise die Grenzwerte an bestimmten Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) – also Wohnungen, Schulzimmer, Spitälern – nicht ein.

Was das Bundesgericht entschied

Das Bundesgericht hielt im Urteil 1C_527/2021 fest: Die festgestellten Mängel und Abweichungen müssen durch eine umfassende schweizweite Überprüfung der QS-Systeme geklärt werden. Ohne eine solche Überprüfung müsse die Tauglichkeit der QS-Systeme hinsichtlich der Erfassung von NIS-relevanten Hardware-Einstellungen grundsätzlich in Frage gestellt werden. Diese Überprüfung sei nun rasch durchzuführen.

Im Übrigen bestätigte das Bundesgericht die bisherige Rechtsprechung: Die NISV-Grenzwerte seien gesetzeskonform, und das BAFU komme seiner Überwachungspflicht nach. Anträge, ein unabhängiges Gutachten zu den Gesundheitsauswirkungen von HF-EMF einzuholen oder die Grenzwerte als verfassungswidrig zu erklären, wies das Gericht ab.

QS-Kontrolle durch BAFU

Als Reaktion auf das Urteil – und auf die bereits 2019 erhobene Forderung – führte das BAFU 2022 im Rahmen eines Pilotprojekts Vor-Ort-Kontrollen an 20 Mobilfunkanlagen durch. Gemeinsam mit kantonalen Fachstellen wurden insgesamt 76 Anlagen kontrolliert. Die Ergebnisse wurden im April 2024 publiziert.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil hat für Sachverständige im Bereich NIS und für Baubehörden eine klare Botschaft: Das QS-System ist kein Selbstläufer. Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Stellen bleiben unerlässlich, und die Resultate müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Für Eigentümer von Liegenschaften in der Nachbarschaft von Mobilfunkanlagen ergibt sich: Die tatsächlich abgestrahlte Leistung einer Anlage kann von den bewilligten Werten abweichen. Wer Grenzwertüberschreitungen an einem OMEN vermutet, kann eine Überprüfung durch die kantonale NIS-Fachstelle beantragen.

Für die IBH-Praxis relevant: Wenn im Rahmen einer Gebäudebegutachtung Fragen zur NIS-Belastung durch nahe Mobilfunkanlagen entstehen, lohnt ein Blick in die kantonalen Standortdatenblätter und – wo vorhanden – in die Messberichte der kantonalen NIS-Fachstellen. Diese sind in der Regel über die kantonalen Umweltfachstellen zugänglich.

Quelle: BGer 1C_527/2021, 13. Juli 2023 (nicht amtl. publ.) | BAFU, Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunkanlagen: Zwischenstand, 14. Oktober 2022 | BAFU Qualitätssicherung NISV Mobilfunk (bafu.admin.ch)