AIR entwickelt Geruchsleitwertekonzept weiter – neues Bewertungsschema für Gerüche in der Innenraumluft

Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte im Bundesgesundheitsblatt 66(4) 2023

· mdu · Innenraumklima, Normen & Richtlinien

Gerüche in Innenräumen sind ein häufig unterschätztes Problem: Sie verursachen Beschwerden, können auf Schadstoffquellen hinweisen und führen in der Praxis zu aufwändigen Gutachtenverfahren. Die Bewertung von Gerüchen in der Innenraumluft ist methodisch anspruchsvoll, weil die menschliche Geruchswahrnehmung stark individuell variiert und chemisch-analytische Messungen häufig keine vollständige Erklärung liefern.

Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim deutschen Umweltbundesamt hat sein Geruchsleitwertekonzept im Bundesgesundheitsblatt 66(4): 452–459 (2023) weiterentwickelt. Die Mitteilung setzt die langjährige Arbeit des AIR zu Geruchsstoffen fort und präzisiert das Bewertungsschema.

Was das AIR-Geruchsleitwertekonzept leistet

Das AIR unterscheidet bei der Bewertung von Innenraumluft zwischen gesundheitlich-toxikologischer Bewertung und Geruchsbewertung. Während für Einzelstoffe toxikologisch begründete Richtwerte I und II abgeleitet werden können, ist die Geruchsbewertung eine eigene Kategorie, da:

  • Geruchsstoffe oft unterhalb gesundheitlich relevanter Konzentrationen wahrnehmbar und belästigend sind
  • Gemische von Geruchsstoffen sich gegenseitig beeinflussen (Addition, Potenzierung, Maskierung)
  • Die individuelle Geruchsempfindlichkeit erheblich variiert

Das weiterentwickelte Konzept bietet Sachverständigen und Behörden einen methodisch nachvollziehbaren Rahmen, um Geruchsbeschwerden in Innenräumen zu beurteilen – auch wenn keine gesundheitlich bedenklichen Einzelstoffkonzentrationen vorliegen.

Bezug zur Praxis

Die Mitteilung des AIR ist relevant für alle Fälle, in denen Nutzer über anhaltende Gerüche in Büros, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden klagen, ohne dass konventionelle Messungen eine eindeutige Ursache liefern. Sie ergänzt auf bundesbehördlicher Ebene den AGÖF-Geruchsleitfaden («Gerüche in Innenräumen – Sensorische Bestimmung und Bewertung») als methodischen Orientierungsrahmen.

Für die gutachterliche Praxis gilt weiterhin: Sensorische Verfahren (olfaktorische Begehung, Geruchsschwellentests) und chemisch-analytische Messungen sind als komplementäre Methoden einzusetzen.

Quelle: Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR): Bewertung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft – Weiterentwicklung des Geruchsleitwerte-Konzeptes des AIR. Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte. Bundesgesundheitsblatt 66(4): 452–459 (2023). DOI: 10.1007/s00103-023-03682-8