Neue Innenraumrichtwerte für Carbonsäuren – AIR setzt Massstäbe für Ameisen-, Essig- und Propionsäure

Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte legt erstmals Richtwerte I und II für drei häufige organische Säuren in der Innenraumluft fest

· mdu · Innenraumklima, Normen & Richtlinien

Carbonsäuren gehören zu den organischen Verbindungen, die in nahezu jedem Innenraum in messbaren Konzentrationen auftreten – ohne dass bislang bundeseinheitliche Beurteilungswerte vorlagen. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt hat diese Lücke mit einer Mitteilung im Bundesgesundheitsblatt (Heft 65, 2022) geschlossen und erstmals Richtwerte I und II für drei dieser Substanzen festgelegt.

Woher kommen Carbonsäuren in Innenräumen?

Methansäure (Ameisensäure) wird in Innenräumen vor allem von Holzprodukten, insbesondere Buchenholz und bestimmten Holzwerkstoffen, emittiert. Auch Reinigungsmittel und Möbelpolituren können als Quelle auftreten.

Ethansäure (Essigsäure) stammt ebenfalls aus Holz und Holzwerkstoffen, aber auch aus Silikondichtstoffen (Acetatvernetzende Typen), Tapetenklebstoffen und bestimmten Baustoffen. Sie ist für den typischen «säuerlichen» Geruch vieler Neubauten mitverantwortlich.

Propionsäure tritt in geringeren Konzentrationen auf, hauptsächlich aus biologischen Quellen und bestimmten Baustoffen.

Die neuen Richtwerte im Überblick

Der AIR unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • Richtwert I (RW I): Vorsorgewert – bei Erreichen oder Überschreiten besteht Handlungsbedarf im Sinne einer Ursachensuche; eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung liegt nicht vor.
  • Richtwert II (RW II): Gefahrenrichtwert – bei Erreichen oder Überschreiten besteht unverzüglicher Handlungsbedarf; gesundheitliche Wirkungen, besonders für empfindliche Personen, sind möglich.

Für die genauen Zahlenwerte verweisen wir auf die Originalpublikation (Bundesgesundheitsblatt 65: 1226–1233, 2022).

Bedeutung für die Praxis

Die neuen Richtwerte sind insbesondere relevant für:

  • Neubauten und frisch renovierte Räume, in denen säurebindende Baustoffe wie Kalk oder Beton zusammen mit säureemittierenden Holzprodukten eingebaut wurden – die Kombination kann zu erhöhten Konzentrationen führen.
  • Innenraumluftmessungen: Labore und Sachverständige haben nun einen bundeseinheitlichen Beurteilungsrahmen.
  • Prüfung von Bauprodukten: Hersteller von Holzwerkstoffen und Dichtstoffen sollten die Richtwerte in ihre Emissionsprüfungen einbeziehen.

Die Arbeit des AIR ist – anders als Grenzwerte des Arbeitsschutzes – ausdrücklich auf den Daueraufenthalt in Innenräumen ausgerichtet und berücksichtigt besonders empfindliche Personengruppen wie Kinder und chronisch Kranke.

Quelle: Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR): Richtwerte für Methansäure (Ameisensäure), Ethansäure (Essigsäure) und Propansäure (Propionsäure) in der Innenraumluft. Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte. Bundesgesundheitsblatt 65: 1226–1233 (2022). DOI: 10.1007/s00103-022-03590-1