Schwermetalle
in Baustoffen und technischer Gebäudeausrüstung
Schwermetalle stecken im Gebäudebestand an zwei sehr unterschiedlichen Stellen: in Farb- und Korrosionsschutzanstrichen auf Bauteilen sowie in technischen Installationen wie Leuchten, Leitungen und Akkumulatoren. Beide Kategorien stellen im Rückbau entsorgungsrelevante Risiken dar, unterliegen aber unterschiedlichen Regelwerken. Anstriche fallen unter die VVEA-Vollzugshilfe Bauabfälle; Elektro- und Sanitärkomponenten dagegen unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620).
Korrosionsschutzbeschichtungen auf Metall
Metallische Bauteile – Brückenträger, Fassadenelemente, Geländer, Rohrleitungen, Tanks, Schaltschrankgehäuse – wurden bis weit in die 1980er-Jahre mit schwermetallhaltigen Korrosionsschutzfarben beschichtet. Die drei wichtigsten Typen:
Bleimennige (Pb₃O₄) ist durch ihre charakteristisch orange-rote Farbe eindeutig erkennbar und kann ohne Laboranalyse als bleihaltiger Anstrich klassiert werden. Blei liegt in Konzentrationen von 20–60 % vor. Bei Innenanlagen sind Blei-Weissfarben und Bleicarbonat-Primer (weiss/grau) häufiger.
Zinkstaubfarben (grau) enthalten Zinkpulver als aktiven Korrosionsschutz. Sie verursachen beim Rückbau in der Regel keine entsorgungsrelevanten Grenzwertüberschreitungen, können aber bei grossen Flächen und nasschemischem Abtrag (Ablaugen) Zink in Abwässer einbringen.
Chromatprimer enthalten sechswertiges Chrom (Cr VI) als Haftgrund. Sie finden sich besonders auf Aluminiumfassaden und auf Industrieanlagen. Cr VI ist stark kanzerogen (IARC Gruppe 1) und inhalativ wie dermal wirksam; bei der Bearbeitung sind die Schutzmassnahmen analog zu Blei zu bemessen.
Normale Nutzungsbedingungen
Intakte Anstriche geben keine relevanten Mengen an Schwermetallen ab. Abblätternde Beschichtungen – häufig an schlecht unterhaltenen Aussenstrukturen – können Farbsplitter in die Umgebung eintragen; bei innenliegenden bleihaltigen Anstrichen besteht ein Expositionsrisiko für Kleinkinder durch orale Aufnahme.
Überstreichen / Neuanstrich
Überstreichen ohne Vorabtrag ist in der Regel ohne Schutzmassnahmen möglich, sofern der Untergrund staubfrei ist. Vor dem Schleifen oder Fräsen zur Untergrundvorbereitung gelten die Schutzmassnahmen für stauberzeugende Tätigkeiten (mindestens P2, bei Blei P3).
Punktuelle Bearbeitungen (Bohren, Schweissen, Löten)
An bleimennig-beschichteten Metallbauteilen dürfen Schweissbrenner, Trennscheiben und Wärmequellen nicht eingesetzt werden; Blei dampft bereits ab 550 °C und bildet hochgiftige Bleioxide. Für das Bohren von Löchern und kleinere Zerspanungsarbeiten genügen staubarmes Arbeiten, Quellenabsaugung und P3-Atemschutz.
Grossflächiger Abtrag im Innenbereich
Mechanisches Fräsen, Schleifen oder Wasserdruckstrahlen von bleihaltigen Beschichtungen in Innenräumen erfordert: Unterdruckhaltung und Einhausung des Arbeitsbereichs, Quellenabsaugung mit HEPA-Filter (H-Klasse), vollständige PSA (P3, Einweganzug, Handschuhe), Verbot der Nahrungsaufnahme im Bereich. Der Arbeitsbereich ist nach Abschluss nassrein zu reinigen; Staubsauger ohne H-Filter sind nicht zulässig.
Grossflächiger Abtrag im Aussenbereich
An Stahltragwerken, Brücken, Masten und ähnlichen Grossobjekten im Freien sind vor Beginn der Oberflächenarbeiten Analysen gemäss den kantonalen Meldeformularen für Korrosionsschutzarbeiten sowie der Cercl'Air-Empfehlung Nr. 30 (aktuelle Fassung) durchzuführen. Staubhaltige Abtragsverfahren (Sandstrahlen, Trockenfräsen) erfordern Abschottung und aktive Entlüftung über Staubfilter.
Entsorgung
Beim Abtrag entfernte Beschichtungen gelten als Sonderabfall. Die Abfallcode-Zuordnung hängt vom Verfahren ab:
| Verfahren | LVA-Code |
|---|---|
| Fräsen / Ablaugen | 17 04 09 S |
| Strahlen (Strahlmittel + Farbrückstände) | 12 01 16 S |
Metallbauteile mit schwermetallhaltigen Anstrichen – Träger, Rohre, Geländer – können ohne schwermetallspezifische Analyse via Schrotthandel im Stahlwerk entsorgt werden. Vor dem Einschmelzen werden die Beschichtungen verbrannt; die Schmelzanlage ist für diesen Schadstoffeintrag ausgelegt. Achtung: Bei grösseren Metallteilen ist vorab auf PCB-haltige Anstriche zu untersuchen, da PCB im Schrottstrom nicht zerstört, sondern freigesetzt wird.
Farbanstriche auf Putz, Holz und Beton
Innenanstriche auf mineralischem Untergrund (Putz, Beton) sowie auf Holz enthielten bis in die 1970er-Jahre regelmässig bleihaltige Pigmente (Bleicarbonate, Bleisulfate) in weissen und hellen Farbtönen. Leuchtend gelbe oder orangefarbene Pigmente wurden mitunter mit Cadmiumverbindungen erzeugt, besonders in dekorativen und Kunstanstrichen. Chromoxidgrün kommt gelegentlich in älteren Industriegebäuden vor.
Normale Nutzungsbedingungen
Intakte Anstriche auf mineralischem Untergrund sind nicht gesundheitsrelevant. Schadensbilder wie Blasen, Schollen oder Abplatzungen – typisch für feuchtigkeitsbeaufschlagte Wände oder baualtrige Putzgründe – können zu Hausstaub mit erhöhten Bleigehalten führen. Das ist besonders in Wohnräumen mit Kleinkindern zu berücksichtigen.
Überstreichen
Ist ohne Schutzmassnahmen möglich, sofern auf Anschleifen verzichtet wird. Ein Überdecken mit modernen emissionsarmen Farben minimiert die weitere Freisetzung.
Bearbeitung und Rückbau
Schleifen, Fräsen oder Abkratzen bleihaltiger Anstriche erzeugt Stäube mit relevanten Bleikonzentrationen. Die Personenschutzmassnahmen entsprechen jenen beim Korrosionsschutzabtrag (P3, Quellenabsaugung, Einhausung). Nassverfahren (Abbeizmittel) reduzieren die Staubentwicklung erheblich und sind trocken-mechanischen Verfahren vorzuziehen.
Entsorgung
Schwermetallhaltige Anstriche auf mineralischem Untergrund müssen gemäss VVEA-Vollzugshilfe nicht zwingend vor dem Rückbau separat entfernt werden. Der Schadstoffgehalt der Farbe wird auf das Gesamtbauteil hochgerechnet; massgebend sind die Grenzwerte nach VVEA Anhang 5. Für diese Berechnung steht das Polludoc-Merkblatt «Berechnung des Schadstoffgehalts eines Bauteils mit schadstoffhaltigem Anstrich» (Version 2024) zur Verfügung.
Liegen die hochgerechneten Schwermetallgehalte über den Grenzwerten für Deponie Typ B, empfiehlt es sich aus wirtschaftlichen Gründen, die Schicht vorgängig zu entfernen – das unbelastete Mauerwerk darunter lässt sich dann deutlich günstiger entsorgen. Überschreiten die Gehalte die Grenzwerte für Deponie Typ E, ist das gesamte Bauteil ein Sonderabfall.
Analysen sind in der Regel nur verhältnismässig, wenn Gebäudeunterlagen oder das optische Bild einen begründeten Verdacht auf sehr hohe Schwermetallkonzentrationen ergeben. Einzelne Kantone – namentlich Genf – verlangen systematische Bleianalysen in Anstrichen auch bei Wohngebäuden; die kantonalen Vorgaben sind im Einzelfall zu prüfen.
Analysenverfahren
Der Goldstandard ist ICP-OES nach Säureaufschluss. Für Screening-Zwecke auf der Baustelle ist die tragbare XRF-Messung (Röntgenfluoreszenzspektroskopie) ausreichend, um Bleimennige von anderen Beschichtungen zu unterscheiden; Laborwerte sind für die entsorgungsrechtliche Klassierung aber vorzuziehen.
Schwermetalle in der technischen Gebäudeausrüstung
Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlagen älterer Gebäude enthalten schwermetallhaltige Bauteile, die bei einem Rückbau oder einer Sanierung separat erfasst und entsorgt werden müssen. Im Unterschied zu schwermetallhaltigen Farbanstrichen fallen diese Bauteile nicht unter die VVEA-Vollzugshilfe Bauabfälle, sondern in erster Linie unter die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Zuständige Sammel- und Verwertungsorganisation in der Schweiz ist SENS eRecycling.
Quecksilber in Elektro- und Heizungsanlagen
Kippschalter mit Quecksilberfüllung wurden bis in die 1990er-Jahre in Elektroinstallationen verbaut. Der Schaltkontakt besteht aus einem kleinen, hermetisch verschlossenen Glasrohr mit einer Quecksilberfüllung, die beim Kippen des Schalters einen leitenden Kontakt herstellt. Solche Schalter finden sich in Lichtschaltern, aber besonders häufig in Thermostaten, Druckwächtern und Niveaureglern von Heizkörperventilen und Warmwasseranlagen. Äusserlich sind sie vom Gehäuse her nicht von konventionellen Schaltern zu unterscheiden; die Öffnung des Geräts ist für die Identifikation nötig. Werden solche Bauteile bei Umbauarbeiten mechanisch beschädigt, kann das flüssige Quecksilber austreten und Oberflächen, Böden und Installationsschächte kontaminieren. Die Bearbeitung solcher Schalter setzt die Kompetenz einer VREG-bewilligten Entsorgungsfirma voraus.
Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich «Energiesparlampen») enthalten Quecksilber in der Gasfüllung. In der Schweiz sind Herstellung und Import seit August 2023 verboten; gemäss Schätzungen des BAFU sind aber noch rund 100 Millionen Stück im Umlauf und werden in den nächsten Jahren sukzessive ausser Betrieb gehen. Für den Rückbau von Beleuchtungsanlagen gilt: Röhren sind unbeschädigt auszubauen und getrennt zu sammeln; bei Glasbruch kann Quecksilberdampf freigesetzt werden. Betroffene Räume sind sofort zu belüften, Scherben dürfen nicht mit dem Staubsauger aufgenommen werden.
Auch Hochdruck-Quecksilberdampflampen (Typenbezeichnung HQL, HQI, HPL) in Hallenbeleuchtungen, Aussenleuchten und Spots enthalten Quecksilber in der inneren Brennkammer. Sie fallen wie alle quecksilberhaltigen Leuchtmittel unter die Rückgabepflicht der VREG und dürfen nicht mit dem Bauschutt vermischt werden.
Quecksilberthermometer und Quecksilber-Manometer waren in Heizungsanlagen und Regelkreisen bis in die 1980er-Jahre Standard. Bei Sanierungen älterer Heizungsanlagen sind solche Messinstrumente gesondert auszubauen und als Sonderabfall zu deklarieren. Besondere Vorsicht gilt beim Ausbau alter Heizkörper-Regler: Bimetall-Quecksilberschalter sind dort bauartbedingt häufig.
Blei in Sanitär- und Elektroinstallationen
Blei-Trinkwasserleitungen wurden in der Schweiz bis in die 1960er-Jahre verbaut. Gebäude mit Baujahr vor etwa 1965 sind potenziell betroffen, in Einzelfällen auch jüngere Bauten, wenn damals aufgebrauchte Bestände verbaut wurden. Bleirohre sind silbergrau, matt und weich – mit einem Schlüssel lassen sie sich leicht einritzen, die Schnittfläche erscheint glänzend. Lötstellen wirken wulstig und unregelmässig; Rohrbögen sind geschwungen, da Blei nicht mit Winkelstücken verbunden wird.
Das Gesundheitsrisiko besteht nicht erst beim Rückbau, sondern bereits während der Nutzung: Blei löst sich aus der Rohrwandung, besonders bei stagnierendem Wasser, und gelangt ins Trinkwasser. Die Schweizerische Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV) setzt einen Grenzwert von 0.01 mg/L. Wohnhäuser mit Baujahr vor 1965 sollten auf Bleileitungen untersucht werden; beim begründeten Verdacht ist eine Stagnationswasserprobe (Wasser nach mindestens vierstündiger Stehzeit) durch ein akkreditiertes Labor anzuordnen.
Beim Rückbau sind Bleirohre als Sonderabfall zu behandeln (LVA-Code 17 02 06 S). Ein partieller Austausch verschärft das Problem häufig, weil galvanische Effekte an Kontaktstellen zwischen Blei und Kupfer den Bleiabrieb beschleunigen – der vollständige Ersatz ist die einzig sichere Lösung.
Blei-Zinn-Lötstellen in Kupferleitungen (Weichlot) waren bis etwa Mitte der 1980er-Jahre Standard. Sie sind in der Regel nicht entsorgungsrelevant, können aber bei der Werkstoffklassierung von Kupferschrott zu erhöhten Bleigehalten führen.
Bleimantelleitungen (alte Starkstromkabel mit Bleimantel als Feuchtigkeitsschutz) finden sich in Gebäuden bis etwa Baujahr 1970, besonders in Kellern, Technikräumen und Steigschächten. Sie enthalten teils auch PAK-haltige Bitumenmassen als Aussenmantel. Beim Rückbau sind sie als Sonderabfall (LVA-Code 17 04 09 S) zu behandeln.
Bleiakkumulatoren (Bleibatterien) in Notstrom-, Alarm- und USV-Anlagen sind zwar nicht in der Bausubstanz eingebettet, fallen aber bei Anlagesanierungen regelmässig an. Sie enthalten konzentrierte Schwefelsäure und müssen als Sonderabfall über den Batterierecycling-Kanal entsorgt werden (LVA-Code 16 06 01 S).
Cadmium in Notbeleuchtungs- und Notstromsystemen
Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (NiCd) wurden bis in die 2000er-Jahre in Notbeleuchtungsanlagen, Brandmeldeanlagen und kleineren USV-Systemen eingesetzt. Cadmium ist als krebserzeugend eingestuft (IARC Gruppe 1) und akkumuliert in Nieren und Leber. NiCd-Batterien sind an der Beschriftung «NiCd» oder «Cd» auf dem Gehäuse erkennbar. Für den Rückbau gilt: Batterien dürfen nicht mechanisch beschädigt werden; austretende Paste ist stark gesundheitsgefährdend. Entsorgung als Sonderabfall via VREG-System (LVA-Code 16 06 02 S).
Erkennung und Entsorgung – praktische Hinweise
Bei älteren TGA-Anlagen (Baujahr vor 1990) empfiehlt sich eine systematische Vorsortierung schwermetallhaltiger Komponenten vor dem Abbruch oder der Demontage. Folgende Bauteile sind im Gebäudecheck gesondert zu erfassen und im Entsorgungskonzept separat aufzuführen:
- Schalter, Thermostate und Regler mit Quecksilberfüllung (erkennbar bei geöffnetem Gehäuse)
- Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen, Hochdruckdampflampen
- Quecksilber-Thermometer und -Manometer
- Bleirohre in der Trinkwasserinstallation
- Bleimantelleitungen
- Blei- und NiCd-Akkumulatoren
Alle quecksilber- und cadmiumhaltigen Bauteile sowie Batterien fallen unter die Rückgabepflicht der VREG und dürfen weder im Bauschutt noch im Metall-Schrott entsorgt werden.
Schwermetalle in anderen Materialien
Schwermetalle kommen nicht nur in Farben und TGA-Bauteilen vor. Im Rahmen der Bauschadstoffdiagnostik sind in der Schweiz folgende weitere Vorkommen zu berücksichtigen:
Schlackeschüttungen in Hohlräumen von Böden und Decken können erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen. Da eine Beurteilung ohne Messtechnik nicht möglich ist, wird die Schwermetallbelastung von Schlacke in der Regel bei der Eingangsmessung in der KVA oder Deponie festgestellt.
Holzabfälle aus Dachstöcken und dem Aussenbereich können Schwermetalle aus Holzschutzmitteln (z.B. Arsen, Kupfer aus CCA-Präparaten) enthalten.
Nutzungsbedingte Schwermetallbelastungen (z.B. Akkumulatorenfabriken, Uhrenindustrie, Druckereien, Galvanikbetriebe) sind im Rahmen der Beurteilung nutzungsbedingter Schadstoffe gemäss VVEA-Vollzugshilfe Anhang A4 zu berücksichtigen.