Radonschutz

Massnahmen bei Neubauten - Sanierung belasteter Altbauten

In die Raumluft von Häusern gelangt Radon über 3 Wege: direkt aus dem Untergrund ins Gebäude, über radonhaltiges Wasser und aus radiumhaltigen Baustoffen!

Je durchlässiger der Untergrund, desto eher kann Radongas bis zur Erdoberfläche aufsteigen. Eine hohe Durchlässigkeit finden wir bei feinsten Hohlräumen (Poren), bei grösseren Hohlräumen (Spalten, Klüften, Schutthalden oder in Bergsturzgebieten) und in Karstgebieten oder Höhlensystemen. Durch dichte Tonschichten dringt das Radon kaum hindurch.Lokale Unterschiede sind deshalb sehr oft anzutreffen. Selbst in einem Abstand von wenigen Metern kann die Situation der Belastung des Baugrundes durch Radon ganz anders aussehen.

Das Radon aus dem Boden kann durch Risse und Fugen im Fundament, Kabel- und Rohrdurchführungen, sowie über Abwasserrohren in erdberührte Räume einströmen. Aber es gibt auch Baumaterialen, wie z.B. Mager- oder Stampfbeton und viele Mauerwerke, durch die Radongas in geringen Mengen diffundieren kann.

Meist baut sich im Haus ein Luftdruckgefälle auf, welches zu einem konvektiven Radon-Transport vom Boden in die Raumluft führt. Diese Sogwirkung kann durch Ventilatoren oder Cheminées verstärkt werden. Während der Heizperiode sind diese Effekte ausgeprägter. Auch haben aktuelle Windverhältnisse einen Einfluss auf die Druckverhältnissen in Gebäuden und somit auf die Radonkonzentration (in der Aufzeichnung auf der Seite Messstelle IBH ist ersichtlich, wie beim Einsetzen des Föhns, in diesem Gebäude die Radonkonzentration auf ca. 0.5 % abfällt).

Das ins Haus eingeströmte Radongas gelangt, zunehmend verdünnt, vom Kellergeschoss über Treppenaufgänge, Kaminschächte und Aufzüge in höhere Geschosse. Ob sich das Radon dann in den Räumen anreichert oder schnell wieder an die Aussenluft abgegeben wird, hängt stark von der Dichtigkeit der Fenster und Gebäudehülle, sowie den Lüftungsgewohnheiten der Hausbewohner ab. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen hat das Konzept der Anlage und die das Verhältnis von Zu- und Abluftvolumen einen Einfluss auf die Radonkonzentration. Um nicht Radon und anderweitig belastete Luft über die Aussenluft anzusaugen, sind Aussenluftdurchlässe auf mindestens einer Höhe von 1.5 m über Grund anzubringen. Konstruktive Fehler bei Komfortlüftungsanlagen können zu sehr hohen Radonkonzentrationen in Gebäuden führen - Mit einem geschickten Lüftungskonzept kann die Radonbelastung in einem Gebäude stark reduziert werden. Diese Zusammenhänge sind sich heute noch viele Lüftungsplaner nicht bewusst.

Radonschutz in Neu- und Umbauten

Die Beurteilung der Gefährdung durch Radon auf einem Baugrund ist oft mit einer nicht zu unterschätzenden Unsicherheit belastet. Es gibt Dienstleister, die auf einem Grundstück das Radon, das aus dem Boden austritt messen, in dem sie an ein paar Stellen ein Rohr einen Meter tief in den Boden treiben und dann das aus dem Rohr austretende Radon messen. Das IBH unterstützt diese Methode nicht. Bereits durch Aushubarbeiten kann sich die Situation ändern. Auch der geologische Untergrund kann sich über die Zeit verändern. So könne sich durch Bewegungen Risssituationen ändern und Wasser im Boden sich einen neuen Weg bahnen. Es ist deshalb mit Messungen sehr beschränkt möglich, die Radonkonzentration bei der Planung eines Neubaus zuverlässig vorauszusagen, die Radonkarte ist auch nicht aussagekräftiger. Schutzmassnahmen sind bei Neubauten einfacher umzusetzen und somit viel kostengünstiger als nachträgliche Sanierungen.

Im Neubaut, nach Sanierungen/Umbauten max 300 Bq/m3 in Aufenthaltsräumen

Die Strahlenschutzverordnung legt einen Refernenzwert von 300 Bq/m3 fest, welcher in Aufenthaltsräumen nicht überschritten werden darf.

Die Baunorm SIA 180 "Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden", Version 2014, fordert:

  • Die Radonkonzentration soll möglichst tief und sicher unter 300 Bq/m3 liegen
  • Wände von erdberührenden Wohnräumen müssen radondicht sein
  • Massnahmen zur Radonprävention müssen bei der Planung von Neubauten berücksichtigt werden

Um der Norm SIA 180 gerecht zu werden kommt man kaum um eine Radonmessung herum! Abweichungen von dieser Norm bei Sanierungen gelten als Baumangel, der von der Bauherrschaft nicht akzeptiert werden muss.

Verantwortung von Planern und Bauhandwerker

Das Strafgesetzbuch sieht in Art. 229 den Tatbestand Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde vor. Demnach kann, wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerks oder eines Abbruchs die anerkannten Regeln der Baukunde ausser Acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Menschen gefährdet, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Bei fahrlässigem ausser Acht lassen kann die Haftstrafe bis 3 Jahre ausfallen.

Schutz vor erhöter Radonbelastung im Neubau

Mögliche Massnahmen:

  • Abklären, mit welchem Radonrisiko beim vorgesehene Bauland zu rechnen ist
  • In Gebieten mit einer hohen Radonkonzentration sind vorsorgliche Massnahmen zu treffen
  • In Gebieten mit mittlerer Radonkonzentration müssen die zu treffenden Massnahmen im Einzelfall abgeklärt werden
  • Kontrollmessung nach Fertigstellung des Gebäudes
  • In Gebieten mit geringer Radonkonzentration genügt im Normalfall die Berücksichtigung des Standes der Technik.

Oft kann ohne signifikante Mehrkosten in der Ausführung ein Basis-Radonschutz bei einem Neubau realisiert werden.

Schutzmassnahmen:

  • Keine Wohnräume im oder direkt über dem Erdreich (Kellergeschoss);

  • Durchgehende Fundamentplatte, ev. unter dieser eine Radonschutzfolie, mit sorgfältig abgedichteten Leitungsdurchführungen und wasserdichtem Anschluss der Aussenwände;

  • Belüftung des Kellerbereiches / Kriechkellers;

  • Luftzirkulation unter dem Haus:

  • mechanische Luftabführung unter dem Gebäude in Form von Drainage-Lüftungen
  • Komfortlüftung mit richtig eingestelltem Zu- und Abluftvolumen
  • Die Aussenluftdurchlässe für Lüftungsanlagen sind min. 1.5 m, bei öffentlich zugänglichen min. 3 m über dem Boden zu erstellen (Forderung der Lüftungshygienerichtlinie, unabhängig von Radon)
  • Nach Fertigstellung des Gebäudes sollte eine Kontrollmessung durchgeführt werden

Eine seröse Radon-Fachplanung ist bei viel Bauprojekten angebracht!

Radonsanierung bei Gebäuden im Bestand

Man geht heute davon aus, dass in der Schweiz bei 50'000 bis 100'000 Gebäuden im Bestand von einer signifikant erhöhten Radonbelastung (> 300 Bq/m3) auszugehen ist.

Im Gegensatz zu Baugrunduntersuchungen machen Radonmessungen in Gebäuden im Bestand, insbesondere welchen, die sich in einem Gebiet mit einem mittleren oder gar hohen Radonrisidsiko befinden, durchaus Sinn. Zu diesem Zweck haben sich Kernspurdosimeter in der Praxis bewährt. Die Langzeitmessung mit einem qualitativ brauchbaren elektronischen Messgerät sind in der Regel zu teuer und Kurzzeitmessung haben eine unsichere Aussagekraft. Da eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und Fenster in der Regel die Radonkonzentartion in einem Gebäude erhöhen, ist vor einer solchen Sanierung eine Radonmessung sehr zu empfehlen und bei auffälligen Messergebnissen Massnahmen gegen Radon vorzusehen.

Falls in Wohn- und Aufenthaltsräumen die Radongaskonzentration über dem Grenzwert von 1'000 Bq/m³ liegt, muss das Gebäude gemäss Artikel 116 der Strahlenschutzverordnung (StSV) saniert werden.

Aufgrund der Komplexität von Radonwegen erfolgen Sanierungen iterativ und empirisch!

Mögliche Sanierungsmassnahmen können sein:

  • Das Radon aus dem Wohnbereich abführen - in kurzen Zeitabständen Lüften oder der Einbau einer Komfortlüftung
  • Das Entstehen eines Unterdrucks im Innern verhindern
  • Falls möglich, den Radoneintritt im Untergrund ableiten, z.B. mit Radonbrunnen oder ventilierter Drainage
  • Absaugen von Radon aus Zwischenböden
  • Die Ausbreitung in die Wohnbereiche durch Abdichtungen verhindern
  • Im Wohnbereichen einen geringen Überdruck schaffen.

Was die richtige Wahl zur Reduktion der Radonkonzentration darstellt, das ist ist vom Objekt und dessen Untergrund abhängig. Eine gute Lösung bedarf eines breiten Fachwissens und Erfahrung!

Fachliche Unterstützung zum radonsicheren Bauen und Sanieren

Die Experten IBH verfügen über das entsprechende Fachwissen, um Bauherren und Planer bei ihrem Bauvorhaben und bei Radonsanierungen als Fachplaner für Radonschutz und Radonsanierungen bestens zu Beraten. Das Know-how der Experten IBH bezüglich Ausbreitungspfaden von Radon, Baukonstruktion und Luftbewegungen in Gebäuden, mit und ohne mit mechanischer Ventilation, ermöglichen in vielen Fällen eine smarte, auf das Objekt zugeschnittene Lösung zum Schutz vor Radon.

Die Verpflichtung der Leitung der IBH Radonmessstelle zur Unabhängikeit und Unparteilichkeit, so wie adäquate Regelungen im Qualitätsmanagementsystem, der IBH Identity, gewährleistet die Unabhängigkeit (im Sinne der SN EN ISO/IEC 17020 „Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) der Kontrollmessungen der IBH Messstelle gegenüber der Bauherrschaft, Planern und Handwerkern, die den Radonschutz, respektive die Radonsanierung gewährleisten.